Bundesbeiträge – Wann übernimmt der Bund die Kosten für eine Weiterbildung?

Weiterbildungen sind eine Investition in die Zukunft – und meist teuer, denn Qualität hat seinen Preis. Da sich ein anerkannter Abschluss früher oder später positiv auf das Gehalt auswirkt, lohnt sich die Investition jedoch. Und dann wäre da noch der Bund, der bestimmte Lehrgänge mit Bundesbeiträgen finanziell unterstützt. Um welche Lehrgänge es sich handelt, wie hoch die Bundesbeiträge sind und wie man einen Antrag stellt, erfährst du hier.

Welches Departement vergibt die Bundesbeiträge?

Zuständig für die Vergabe von Bundesbeiträgen ist das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation), das wiederum dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF angegliedert ist. Zu den vielfältigen Kompetenzbereichen des SBFI gehören unter anderem Fragestellungen zur Höheren Berufsbildung und damit verbunden die eidgenössischen Prüfungen. Und genau hier kommen die Bundesbeiträge ins Spiel: «Teilnehmende der vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen werden durch Zuschüsse des SBFI finanziell entlastet», so die Publikation der Kommunikation SBFI (2023), Seite 8.

Wenn das Geld fehlt

Dass eine Weiterbildung nicht an den Kosten scheitern sollte, sieht auch der Bund so. Deshalb beteiligt er sich seit 2018 finanziell an den Gebühren bestimmter Lehrgänge. Wie oben erwähnt, handelt es sich dabei um Lehrgänge und Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen und höhere Fachprüfungen vorbereiten. Um die Absolventinnen und Absolventen finanziell zu entlasten, übernimmt der Bund bis zu 50 Prozent der Kurskosten. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Bundesbeiträge während des Kursbesuchs in Raten zu beziehen.

BVS Business-School – Auf welche Lehrgänge gibt es Bundesbeiträge?

Alle Lehrgänge der BVS, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten und mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen werden, werden vom Bund mitfinanziert. Konkret handelt es sich bei der BVS Business-School um folgende Lehrgänge:

Wichtig: Überprüfe vorher, ob der Kurs auf der Meldeliste des SBFI aufgeführt ist.

Voraussetzungen für den Erhalt von Bundesbeiträgen

  • Eidgenössische Prüfung: Der Lehrgang oder Kurs muss auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, zum Beispiel auf die Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis.
  • Meldeliste: Der Lehrgang muss im Jahr, in dem dieser durchgeführt wird, auf der Meldeliste des SBFI aufgeführt sein.
  • Vorfinanzierung: Die Absolvierenden müssen die Kursgebühren im Voraus selber bezahlen. Der Bund überweist seinen Beitrag (50 Prozent der Kurskosten) nach Abschluss des Kurses.
  • Die Absolvierenden müssen die eidgenössische Prüfung ablegen: Es spielt keine Rolle, ob die Prüfung bestanden wird oder nicht.
  • Steuerlicher Wohnsitz: Die Absolventinnen und Absolventen müssen ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen findest du hier.

50 % der Kurskosten

Wir fassen zusammen: Da es sich bei den eidgenössischen Fachausweisen um vom Bund reglementierte Abschlüsse handelt, werden vorbereitende Kurse vom Bund mitfinanziert. Die Bundesbeiträge betragen jeweils 50 Prozent der Kurskosten und haben folgende Obergrenzen:

  • Max. 9‘500 Franken: Berufsprüfung (BP); Abschluss: Eidgenössischer Fachausweis.
  • Max. 10'500 Franken: Höhere Fachprüfung (HFP); Abschluss: Eidgenössisches Diplom.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Patricia bezahlt für den Lehrgang, der auf die Berufsprüfung zur Marketingfachfrau mit eidg. Fachausweis vorbereitet, 10‘400 Franken. Sie hat somit Anspruch auf einen Bundesbeitrag von 5‘200 Franken.

Robert besucht zwei Lehrgänge, die ihn auf die Höhere Fachprüfung vorbereiten. Die Kursgebühren betragen jeweils 15‘000 und 8‘000 Franken, also insgesamt 23‘000 Franken. Bei der geltenden Obergrenze von 21‘000 Franken hat er Anspruch auf 10‘500 Franken.

Wer erhält Bundesbeiträge?

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die einen Kurs belegt, der auf der offiziellen Liste der vorbereitenden Kurse aufgeführt ist, kann ein Gesuch um Bundesbeiträge einreichen. Die Kurskosten müssen vor Einreichung des Gesuchs bereits bezahlt worden sein. Und auch die Teilnahme an der Prüfung ist eine notwendige Voraussetzung. Das Bestehen der Prüfung ist jedoch nicht erforderlich.

Wie stelle ich einen Antrag und wann erhalte ich das Geld?

Der Antrag auf Bundesbeiträge erfordert eine sorgfältige Planung. Der Kurs muss bereits abgeschlossen und die Prüfung abgelegt sein. Die relevanten Dokumente wie Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen gesammelt und innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Prüfungsverfügung eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. Für die Berechnung der Bundesbeitrags wurde für die eidgenössischen Berufsprüfungen eine Obergrenze von 9'500 Franken festgelegt.

Weiterbildung für alle

Dank der Bundesbeiträge ist die Weiterbildung in der Schweiz für viele zugänglicher geworden. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der Anforderungen können Interessierte von dieser Unterstützung profitieren und ihre beruflichen Qualifikationen ohne erdrückende Kosten verbessern. Weitere Möglichkeiten, sich die Weiterbildung zu finanzieren, findest du hier.

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Häufige Fragen zu den Bundesbeiträgen

Auf welche Lehrgänge erhält man Bundesbeiträge?

Bundesbeiträge erhält man bei Lehrgängen, die auf eine eidgenössische Prüfungen vorbereiten, wie beispielsweise:

  • Berufsprüfung (BP); Abschluss: Eidgenössischer Fachausweis.
  • Höhere Fachprüfung (HFP); Abschluss: Eidgenössisches Diplom.
Wo kann ich sicherstellen, dass der Lehrgang wirklich vom Bund mitfinanziert wird?

Auf der Meldeliste des SBFI sind alle Lehrgänge aufgeführt, deren Kosten vom Bund mitfinanziert werden.

Wann erhalte ich die Bundesbeiträge?

Die Absolvierenden der entsprechenden müssen die Kursgebühren im Voraus selber bezahlen. Der Bund überweist seinen Beitrag (50 Prozent der Kurskosten) nach Abschluss des Kurses und nachdem die Prüfung abgelegt wurde. 

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Der Bund übernimmt die Beiträge auch dann, wenn die Prüfung nicht bestanden wird.

Gibt es bei der Kostenbeteiligung des Bundes eine Obergrenze?

Ja, der Bund zahlt je nach Prüfung einen maximalen Betrag:

  • Max. 9‘500 Franken: Berufsprüfung (BP); Abschluss: Eidgenössischer Fachausweis.
  • Max. 10'500 Franken: Höhere Fachprüfung (HFP); Abschluss: Eidgenössisches Diplom.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen?

Weitere Informationen sind auf der SBFI-Seite aufgeführt.

Autor:in

Julia Martinez

Julia arbeitet seit Februar 2022 als Content Creator an der Benedict Schule in Zürich. Nach ihrem Masterstudium der Publizistikwissenschaft und beruflichen Boxenstopps in den Bereichen Video, Text und Fotografie gab sie 2017 dem Beruf als Texterin das Ja-Wort. Als Influencer without Followers teilt sie auf ihrem Instagram-Account "Content mit viel Berg". Sie freut sich auf deine Story für das BeneMagazin!

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