Doppelt profitieren! So ziehst du deine Weiterbildungskosten von den Steuern ab.

Mach das Beste aus deiner Weiterbildung! Weiterbildungen sind nicht nur der Schlüssel zu neuen Karrieremöglichkeiten, sondern können auch steuerliche Vorteile bringen. Wie du von diesen finanziellen Vorteilen profitierst und welche wichtigen Aspekte du dabei beachten solltest, liest du hier.

Handelt es sich um eine Ausbildung oder Weiterbildung?

Das Wichtigste zuerst: In der Steuererklärung wird zwischen Ausbildung und Weiterbildung unterschieden. Ausbildungskosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung können meist nicht abgezogen werden. Weiterbildungskosten hingegen, die zur beruflichen Fortbildung oder Spezialisierung dienen, in der Regel schon. Dies gilt für Weiterbildungen, die entweder direkt im Berufsfeld liegen oder der beruflichen Verbesserung dienen.

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Um Weiterbildungskosten von der Steuer abziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Berufsbezug: Die Weiterbildung muss in Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder dazu befähigen, im bisherigen Berufsfeld aufzusteigen oder sich zu spezialisieren.
  • Berufliche Notwendigkeit: Die Weiterbildung sollte beruflich notwendig sein. Sie muss also entweder die Arbeitsleistung verbessern oder einen beruflichen Aufstieg ermöglichen.
  • Selbstbezahlung: Wenn dein Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernimmt, kannst du diese nicht von den Steuern abziehen.

Welche Kosten können abgezogen werden?

Im Zusammenhang mit einer Weiterbildung können folgende Kosten abgesetzt werden:

  • Kursgebühren: Dazu zählen die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Schulungen.
  • Lernmaterialien: Kosten für Bücher, Software und andere Lernmaterialien.
  • Fahrtkosten: Falls du zu einer Bildungseinrichtung fahren musst, kannst du die Fahrtkosten ebenfalls absetzen.
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten: Für Weiterbildungen, die ausserhalb deines Wohnorts stattfinden, sind oft auch Unterkunfts- und Verpflegungskosten abziehbar.

Maximale Abzugsbeträge

Beachte, dass es in den meisten Kantonen maximale Abzugsbeträge für Weiterbildungskosten gibt. Diese variieren und liegen oft zwischen 6'000 Franken und 12'000 Franken pro Jahr. Da es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt, solltest du dich über die genauen Abzugsgrenzen und Regelungen in deinem Kanton informieren.

Kantonale Unterschiede

Luzern: In Luzern können bis zu 12'900 Franken von den Steuern abgezogen werden.

Zürich: Für berufsorientierte Ausbildungen, Weiterbildungen oder Umschulungen können in Zürich bis zu 12'000 Franken abgezogen werden.

St. Gallen: In St. Gallen liegt der maximale Betrag für Weiterbildungen bei 12’000 Franken.

Bern: Auch in Bern liegt der maximale Betrag, der von den Steuern abgezogen werden kann bei 12'000 Franken.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Nachweise und Belege

Die Weiterbildungskosten können in der Steuererklärung im Abschnitt „Berufsauslagen“ angegeben werden. Meist müssen die verschiedenen Kostenpunkte aufgelistet und nachgewiesen werden. Um die Weiterbildungskosten steuerlich geltend zu machen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Belege: Bewahre alle Rechnungen und Quittungen auf, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen.
  • Bescheinigung der Teilnahme: Du musst nachweisen, dass du die Kurse und Seminare besucht hast.
  • Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers: Falls die Weiterbildung zur Erfüllung der beruflichen Anforderungen notwendig ist, kann eine Bestätigung des Arbeitgebers hilfreich sein.

Lohnende Investition

Eine Weiterbildung kann sich also gleich doppelt auszahlen – nicht nur durch das erlernte Wissen, sondern auch durch steuerliche Vorteile! Wenn du die genannten Tipps und Voraussetzungen im Hinterkopf behältst, kannst du deine Weiterbildungskosten geschickt von der Steuer absetzen.

Gut zu wissen

Falls du einen Lehrgang besuchst, der dich auf eine eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet, beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den Kurskosten. Mehr dazu in den Blogbeiträgen zu den eidgenössischen Fachausweisen und den Bundesbeiträgen.

Weitere Tipps, wie du dein Portemonnaie schonst, findest du in unserem Finanzierungsratgeber.

FAQ - Steuern und Weiterbildungskosten

Welche Weiterbildungen können in der Steuererklärung zum Abzug deklariert werden?

In der Regel können berufsorientierte Weiterbildungskosten abgezogen werden. Es handelt sich hierbei um Weiterbildungen, die zur beruflichen Fortbildung oder Spezialisierung dienen. Erstausbildungen können in der Regel nicht abgezogen.

Welche Kosten können konkret abgezogen werden?

Kursgebühren: Dazu zählen die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Schulungen.

Lernmaterialien: Kosten für Bücher, Software und andere Lernmaterialien.

Fahrtkosten: Falls du zu einer Bildungseinrichtung fahren musst, kannst du die Fahrtkosten ebenfalls absetzen.

Verpflegungs- und Übernachtungskosten: Für Weiterbildungen, die ausserhalb deines Wohnorts stattfinden, sind oft auch Unterkunfts- und Verpflegungskosten abziehbar.

Wie viel kann abgezogen?

In der Steuererklärung können rund 12'000 Franken abgezogen werden. Der Betrag variiert jedoch von Kanton zu Kanton. 

Was muss ich beachten, wenn ich die Weiterbildungskosten in der Steuererklärung eintrage?

Belege: Bewahre alle Rechnungen und Quittungen auf, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen.

Bescheinigung der Teilnahme: Du musst nachweisen, dass du die Kurse und Seminare besucht hast.

Bestätigung des Arbeitgebers: Falls die Weiterbildung zur Erfüllung der beruflichen Anforderungen notwendig ist, kann eine Bestätigung des Arbeitgebers hilfreich sein.

Autor:in

Julia Martinez

Julia arbeitet seit Februar 2022 als Content Creator an der Benedict Schule in Zürich. Nach ihrem Masterstudium der Publizistikwissenschaft und beruflichen Boxenstopps in den Bereichen Video, Text und Fotografie gab sie 2017 dem Beruf als Texterin das Ja-Wort. Als Influencer without Followers teilt sie auf ihrem Instagram-Account "Content mit viel Berg". Sie freut sich auf deine Story für das BeneMagazin!

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